Beurkundung von Sterbefällen

Der Tod eines in Schwäbisch Gmünd verstorbenen Mitbürgers wird vom Standesamt Schwäbisch Gmünd beurkundet. Grundlage hierfür ist die Sterbefallanzeige, in der neben Angaben über den Verstorbenen insbesondere Informationen über den genauen Ort und Zeitpunkt des Sterbefalls enthalten sind.

Hinsichtlich des medizinischen Teils ist die ärztliche Todesbescheinigung maßgeblich, in der von einem Arzt verbindliche Angaben über Sterbeort und –zeitpunkt getroffen werden.

In fast allen Sterbefällen wird sich der von den Angehörigen beauftragte Bestatter um die Abwicklung der Formalitäten kümmern. Er wird die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt einreichen und auftragsgemäß in Empfang nehmen.

 

Kosten

Die Beurkundung des Sterbefalls ist gebührenfrei; ebenso die für gesetzliche Zwecke ausgestellten Sterbeurkunden (z.B. Beerdigung, Krankenkasse, Rente).
Gebühren entstehen nur, wenn zusätzliche Urkunden benötigt werden.

Eine Sterbeurkunde kostet 12 Euro.

 

Urkundenbestellung

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   • Sterbeurkunde
   • internationale Sterbeurkunde

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