
Auf Grundlage einer Luftbildauswertung erhielt jeder Grundstückseigentümer einen Erhebungsbogen auf welchem die versiegelten Flächen grundstücksbezogen dargestellt sind. Die Größe der bebauten, befestigten und an den Kanal angeschlossenen Flächen bestimmt die Höhe der Niederschlagswassergebühr.
Zusammen mit den öffentlichen Flächen wurde die gesamte abflusswirksame Fläche des Stadtgebiets für die Gebührenkalkulation ermittelt.
Für die Höhe der künftigen Niederschlagswassergebühr ist die Größe sowie die Versiegelungsart der befestigten Flächen ausschlaggebend, von denen Regenwasser direkt oder indirekt in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird. Um dem Einzelfall möglichst gerecht zu werden, werden die befestigten und überbauten (versiegelten)Flächen je nach Versiegelungsgrad (Oberflächenbeschaffenheit) mit unterschiedlichen Abflussfaktoren multipliziert, um so die abflussrelevante, gebührenwirksame Fläche zu berechnen
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 06.10.2010 nebenstehende Faktoren festgelegt, mit denen die unterschiedliche Wasserdurchlässigkeit verschiedener Befestigungsmaterialien berücksichtigt wird.
Für versiegelte Flächen anderer Art gilt der Faktor derjenigen Versiegelungsart, die der vorliegenden Versiegelung am nächsten kommt.
Flächen, die an Zisternen ohne Überlauf angeschlossen sind, bleiben im Rahmen der Gebührenbemessung unberücksichtigt. Für Flächen, die an Zisternen mit Überlauf angeschlossen sind, gilt folgendes: